Rechtsprechung
BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfolgung von Tamilen durch srilankische und indische Streitkräfte - Herleitung einer politischen Verfolgung aus Bürgerkriegsverhältnissen - Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts im Verhältnis zum Bundesamt für ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.1989 - 11 A 17/86
- BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkrieges annimmt (vgl. bereits Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 3 der Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, ferner Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).
Wie der Senat im Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (…a.a.O.) entschieden hat, sind nämlich Vergeltungsschläge staatlicher Sicherheitskräfte gegen eine nach Guerilla-Taktik kämpfende Bürgerkriegspartei auch dort nicht vom unmittelbaren Kampfgeschehen zu trennen und damit nicht schon ohne weiteres asylrechtsbegründend, wo die Zivilbevölkerung davon betroffen wird.
- BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde unter Hinweis auf Art. 3 der Genfer Rot-Kreuz-Konventionen von 1949 angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, ferner Senatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]). - BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86
Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Ob unter solchen Bürgerkriegsverhältnissen Personen wegen ihrer Rasse oder anderer asylerheblicher Merkmale getroffen werden sollen, läßt sich jedoch nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse beantworten (Beschluß vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57).
- BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79
Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkrieges annimmt (vgl. bereits Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebenso Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]). - BVerwG, 28.05.1982 - 9 B 1152.82
Asylverfahren - Verpflichtungsklage - Anhörung - Unterlassen
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben die Tatsachengerichte im Verfahren über den Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter selbst über den Klageantrag zu entscheiden und zu diesem Zweck die Sache nach § 113 Abs. 4 VwGO spruchreif zu machen (vgl. Beschluß vom 28. Mai 1982 - BVerwG 9 B 1152.82 - InfAuslR 1982, 251). - BVerwG, 18.02.1988 - 9 B 8.88
Bürgerrechtssituation - Asylrecht - Politisch motivierte Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 09.06.1989 - 9 B 237.89
Eine Bürgerkriegssituation, die durch militante separatistische Bestrebungen einerseits und - auch wahllose - Vergeltungsschläge der Sicherheitskräfte andererseits geprägt ist, stellt auch kein Indiz für eine politisch motivierte Verfolgung der Betroffenen dar (Beschluß vom 18. Februar 1988 - BVerwG 9 B 8.88 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 78).